Wechsel des Zertifizierers
(SES 45012)
Wechsel des Zertifizierers im laufenden Verfahren
Ist die Gültigkeit Ihres Zertifikats noch nicht abgelaufen und möchten Sie im laufenden Verfahren ganz einfach den Zertifizierer wechseln?
Wir stellen Ihnen beim Wechsel ein Zertifikat mit der ursprünglichen Laufzeit aus. Sie müssen keine Neu- oder Rezertifizierung beantragen. Alle vorangegangenen Arbeitsschritte Ihres bisherigen Zertifizierers werden von uns anerkannt. Das spart Kosten und sichert einen unkomplizierten Zertifiziererwechsel.
Sie haben zusätzlich noch die Freiheit, sich für eines unserer vielen Überwachungsverfahren zu entscheiden. Ob Vereinfachtes Verfahren, Standard-Verfahren oder individuelles Verfahren: Sie allein entscheiden über die Art der Überwachung. Beachten Sie bitte nur, dass Sie rechtzeitig die Verträge mit Ihrem alten Zertifizierer kündigen.
Wer braucht schon zwei Zertifizierer?
DownloadWie geht das?
Ganz einfach: Antrag ausfüllen (gern auch telefonisch und wir senden Ihnen die Unterlagen unterschriftsfertig zu).
Was wir sonst noch benötigen:
- unterschriebene Konformitätserklärung,
- Zertifikat des bisherigen Zertifizierers
(es muss noch aktuell gültig sein), - den letzten Auditbericht Ihres bisherigen Zertifizierers (wir prüfen, ob evtl. aufgedeckte Mängel beseitigt wurden oder lt. Vorgabe Ihres bisherigen Zertifizierers erst bis zum nächsten Audit zu beheben sind).
Jetzt können wir Ihnen unser Zertifikat ausstellen. Ein Jahr nach dem letzten durchgeführten Zertifizierungsaudit fragen wir an, ob wir planmäßig das erste oder zweite Überwachungsaudit durchführen sollen. Wir überprüfen Sie dann entsprechend dem von Ihnen gewählten Zertifizierungsverfahren.